Broschüre "HPV-Impfung gegen Krebs"
Die Broschüre "HPV-Impfung gegen Krebs" ist kostenlos bei der Krebshilfe in Ihrem Bundesland erhältlich.

Die WHO schätzt, dass etwa 18 % der Krebserkrankungen weltweit auf chronische (persistierende) Infektionen mit Viren, Bakterien oder Parasiten zurückzuführen sind. In westlichen europäischen Ländern liegt das Risiko bei < 5 %.
HP-Viren sind weit verbreitet und sowohl Männer als auch Frauen können sich anstecken. Vier von fünf Personen (Männer, Frauen und Kinder) stecken sich im Laufe ihres Lebens mit HPV an – meistens ohne, dass sie es wissen oder bemerken. Es gibt mehr als 150 HPV-Typen, einige davon sind an der Entstehung von Krebserkrankungen beteiligt. Die Übertragung von HPV erfolgt am häufigsten durch sexuelle Kontakte, so gehören HPV-Infektionen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Viruserkrankungen. HP-Viren können aber auch durch einfache (Haut-)Kontakte übertragen werden (z.B. auch bei der Geburt durch Übertragung von der Mutter auf das Kind). Das Kondom zum Schutz vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen kann vor HPV nur teilweise schützen, der Gebrauch ist aber auf jeden Fall zu empfehlen („Safer Sex“).
Die "Hoch-Risiko" HPV-Typen können zu Krebsvorstufen und in weiterer Folge zu folgenden Krebsformen führen.
Nach jahrelanger Forschung und Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien sowie weltweiten Zulassungsverfahren sind seit 2006/2007 zwei Impfstoffe gegen Humane Papillomaviren verfügbar und in über 120 Ländern weltweit zugelassen. Seit 2016 ist in Österreich der HPV-Neufachimpfstoff verfügbar.
Die Österreichische Krebshilfe spricht eine klare Empfehlung für die HPV-Impfung aus.
Mit 1. Februar 2023 wird die HPV-Impfung im Rahmen des kostenfreien Impfprogrammes des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherungsträger Mächen/Frauen und Buben/Männern vom vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Die HPV-Impfung wird auch allen Grundwehrdienern angeboten.
Die HPV-Impfung kann und sollte Kindern und Jugendlichen (Mädchen und Buben) in ganz Österreich in der vierten Schulstufe ab dem vollendeten 9. Lebensjahr kostenfrei angeboten werden.
Der Schwerpunkt des Angebotes liegt auf der 4. Schulstufe, da es wichtig ist, dass Mädchen und Buben so früh wie möglich geimpft werden (da hier die Wirksamkeit der Impfung am höchsten ist). Wenn – aus welchen Gründen auch immer – Kinder in der 4. Schulstufe bis jetzt nicht geimpft wurden, wird empfohlen, die HPV-Impfung raschest nachzuholen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn österreichweit auch diese „Nachholimpfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr“ in der Schule angeboten wird – allerdings ist das von Bundesland zu Bundesland und von Schule zu Schule unterschiedlich.
Die HPV-Impfung wird Kindern und Jugendlichen (Mädchen/Frauen und Buben/Männern) bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenfrei wie folgt angeboten:
- an den öffentlichen Impfstellen der Bundesländer (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bezirksämter)
- bei niedergelassenen Ärzt:innen
Dieses Angebot kann ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei den offiziellen Beratungs- und Impfstellen in Ihrem Bundesland und in der Krebshilfe-Broschüre "HPV-Impfung gegen Krebs".
Ziel der Impfstrategie des Bundesheeres ist es, eine optimale Gesundheitsprävention für alle Grundwehrdiener zu gewährleisten. Mit Beginn der Basisausbildung wird durch den Militärarzt/die Militärärztin der territorial zuständigen Sanitätseinrichtung der aktuelle Impfstatus erhoben und darauf basierend unter anderem aktuell auch die HPV-Impfung angeboten. Noch vor Beendigung des Grundwehrdienstes wird bei Bedarf ebenfalls die 2. HPV-Teilimpfung angeboten.
Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr wird die HPV-Impfung teilweise im Rahmen vergünstigter Impfaktionen angeboten bzw. sind die Kosten privat zu bezahlen. Die vollständige Immunisierung kostet in Österreich derzeit (Stand 16.1.2023) € 646,50 (für 3 Teilimpfungen zu je € 215,50) exkl. Impfhonorar. Einige private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten (ganz oder teilweise) für Impfstoffe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Impfstoffkosten nur in Ausnahmefällen (z.B. nach Konisation).
Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr werden immer drei Dosen verabreicht. Hierbei soll die 2. Dosis frühestens 2 Monate nach der 1. Dosis und die 3. Dosis frühestens 6 – 8 Monate nach der 2. verabreicht werden. Alle drei Dosen sollten innerhalb eines Jahres verabreicht werden.
Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Buben ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in zwei Teilimpfungen verabreicht. Die 2. Teilimpfung soll nach mindestens 6 Monaten (bis zu einem Jahr) gegeben werden. Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr wir die HPV-Impfung in drei Teilimpfungen verabreicht.
Für die Inanspruchnahme der Impfung im Rahmen des kostenfreien Impfprogrammes gilt das Alter zum Zeitpunkt der 1. Dosis. Wenn z. B. die 1. Teilimpfung vor dem 21. Geburtstag erfolgt und das 21. Lebensjahr vollendet wird, kann danach mit einer 2. Teilimpfung 6 Monate später kostenfrei abgeschlossen werden (off-label). Wurde die 2. Dosis früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis in einem Abstand von 6 – 8 Monaten notwendig.