Ein letzter Wille der Leben rettet

"Unser Ziel ist es, über unseren Tod hinaus Menschen in Kärnten zu unterstützen - was von uns bleibt soll ein Licht der Hoffnung für andere sein."

Ein Vermächtnis das bleibt

Mit einem Legat an die Krebshilfe Kärnten und einer solchen schriftlichen Berücksichtigung in Ihrem Testament können Sie Gutes über den Tod hinaus bewirken!

Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Forschung fördern, Vorsorgemaßnahmen setzen oder Betroffenen direkt helfen sollen! Ihr letzter Wille ist unser Auftrag - der natürlich ganz nach Ihren Wünschen erfüllt wird.

 

Seit mehr als 110Jahren verfolgt die Österreichische Krebshilfe das gleiche Ziel - Betroffene auf ihrem Weg ab der Diagnose durch die Erkrankung, mit all ihren Höhen und Tiefen zu begleiten. Unser Anspruch an uns selbst ist es, dabei auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis und mit bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen.

 

Besonders wichtig ist uns dabei, dass unsere Angebote kostenlos von Betroffenen und Angehörigen in Anspruch genommen werden können. Egal ob Mann oder Frau, alt oder jung, erwachsen oder noch Kind - betroffen sind von einer Krebserkrankung innerhalb eines Familiensystems immer viele.

 

Trotz oder gerade wegen all unseren Aufwänden für Menschen, benötigen wir ebenfalls Menschen, die uns dabei finanziell unterstützen - sie sind der grundlegende Baustein für unsere Arbeit!  Sie sind es auch, die das Licht der Hoffnung für andere entzünden - denn nur durch Menschen wie Sie kann die Krebshilfe Kärnten weiterhin bestehen.

 

Denn durch eine Testamentsspende bleibt mehr als nur Erinnerung.


WAS PASSIERT MIT MEINEM ERBE, WENN ICH MICH FÜR DIE KREBSHILFE KÄRNTEN ENTSCHEIDE?

  • Sollten Sie sich für die Krebshilfe Kärnten entscheiden, können Sie sich sicher sein, dass Ihr Vermächtnis für unsere Hilfe im Bundesland Kärnten eingesetzt wird.
  • Sie bestimmen den Zweck Ihrer Hilfe: Forschung, Hilfe für Betroffene & Angehörige oder Arbeit rund um Information, Aufklärung & Vorsorge
  • Sie können sich mit Fragen direkt an unsere Geschäftsführung wenden - wir besprechen Ihr Anliegen gerne vertraulich.

 

Für Ihre Fragen oder Anliegen stehe ich gerne zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle Gespräche, Anrufe und Emails streng vertraulich behandelt.

Ansprechperson

Theresa Neumann, BA MA

Geschäftsführerin

0463/507078

neumann@krebshilfe-ktn.at


Die wesentlichsten Informationen für Sie kompakt zusammengefasst

Immer wieder werden wir gefragt, wie derartige Verfügungen auch korrekt getroffen werden können. Aus diesem Grund haben wir in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Rechtsanwaltskammer die wesentlichsten Informationen zusammengefaßt:

 

 

ACHTUNG WICHTIG!

Sollten Sie Ihr Vermächtnis für unsere Tätigkeit in Kärnten zur Verfügung stellen wollen, müssen Sie bitte unbedingt explizit die "Österreichische Krebshilfe Kärnten" nennen, um sicherzustellen, dass Ihr Wunsch erfüllt wird!


Muß ich ein Testament oder ein Legat zugunsten der Österreichischen Krebshilfe durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen?

Nicht unbedingt. Ihr Testament ist auch dann gültig, wenn Sie es selbst schreiben. Aber die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt ist anzuraten und kostet nur eine geringe Gebühr. Und so sind Sie sicher, daß Ihr Wille nicht verlorengeht.

Kann man ein Testament nachher noch ändern?

Jederzeit. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Änderungen vorzunehmen. Am besten tun Sie das handschriftlich und hinterlegen die Neufassung beim Rechtsanwalt.

Kann ich der Österreichischen Krebshilfe mein gesamtes Vermögen vermachen?

Im Prinzip schon - nur die Ansprüche Ihrer nächsten Anverwandten (Gatte/Gattin, Kinder etc) - sind mit Pflichtanteilen gesetzlich festgelegt.

Ist es möglich, den Verwendungszweck des Geldes festzulegen?

Auch das ist kein Problem. Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Forschung fördern, Vorsorgemaßnahmen setzen oder Betroffenen helfen sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.

Wie steht es mit Sachwerten und Immobilien?

Die Österreichische Krebshilfe ist für jede Unterstützung dankbar. Sachwerte oder Immobilien werden unter strengster Kontrolle zum höchsten Preis verkauft und das Geld dann in Ihrem Sinne investiert.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Österreichische Rechtsanwaltskammerwenden:

 

Österreichische Rechtsanwaltskammer Kärnten, 
e-mail: kammer(at)rechtsanwaelte-kaernten.at

Helfen Sie mit!

Mit einer einmaligen oder auch einer regelmäßigen Spende können Sie die wichtige Arbeit der Österreichischen Krebshilfe Kärnten unterstützen.

zum Spendenformular

 

Spendenkonto der Österreichischen Krebshilfe Kärnten:

Kärntner Sparkasse AG

IBAN: AT04 2070 6045 0074 4737
BIC: KSPKAT2KXXX